Gesetzliche Gewährleistung

Beim Kauf von Waren in der Europäischen Union haben Sie Anspruch auf mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Diese gilt unabhängig von einer eventuellen Garantie des Herstellers.

Harmonisierte EU-Mitteilung: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten: europa.eu/youreurope/garantien